Gut beraten – richtig versorgt

Mit dem Eintritt einer Pflegebedürftigkeit beginnt für alle Beteiligten ein neuer Lebensabschnitt. Viele Fragen sind zu klären. Viele Unsicherheiten auszuräumen. Wir beraten Sie und Ihre Familie umfassend und fair. Außerdem schulen wir Sie und Ihre Angehörigen, damit sie selbst Pflegetätigkeiten durchführen können.

Pflegegeld-
Beratung

Pflegeberatung
und -schulung

Beratung
bei Demenz

Pflegegeld-Beratung bei Pflegegeldbezug gemäß § 37 Absatz (3) SGB XI

Wenn Sie die Pflege Ihres Angehörigen privat organisieren und keinen professionellen Pflegedienst beauftragt haben, erhalten Sie von der Pflegeversicherung ein monatliches Pflegegeld. Der Empfänger kann darüber nach eigenem Ermessen verfügen.

Doch Achtung: Gemäß § 37 Absatz (3) SGB XI müssen Sie sich regelmäßig durch eine Pflegeeinrichtung oder eine von der Pflegekasse beauftragte Pflegefachkraft beraten lassen – in Ihren eigenen vier Wänden.

Einerseits möchte man sehen, ob der Pflegebedürftige fachgerecht versorgt wird. Daneben bietet der Gesetzgeber durch die entsendeten Fachleute seine praktische und pflegefachliche Unterstützung an.

Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 1 bis 3 sind zu einer halbjährlichen Beratung verpflichtet, bei einem festgestellten Pflegegrad 4 oder 5 besteht die vierteljährliche Beratungspflicht.
Die Kosten der Beratung werden von der zuständigen Pflegekasse, bei privat Pflegeversicherten von dem zuständigen privaten Versicherungsunternehmen getragen.

Pflegeberatung und -schulung nach § 45 SGB XI

Sie pflegen Ihren Angehörigen Zuhause, organisieren alles rund um das Thema der Pflege selber und gehen weiteren familiären wie beruflichen Verpflichtungen nach?

Wir beraten, schulen und unterstützen Sie, um diese psychisch wie physisch herausfordernde Lebenssituation gut zu meistern.

Ob praktische Pflegetipps zur Grundpflege, zum Umgang mit dementiellen Erkrankungen, zu Lagerungs- und Transfertechniken, der Anwendung von Pflegehilfsmitteln, dem Thema Inkontinenz, Ernährungsberatung und Prophylaxen wie etwa Dekubitus und Kontrakturen. Oder die Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen bei der Pflegekasse, Hilfsmitteln oder Wohnraumanpassungen, Vermittlung von zusätzlichen Entlastungs- und Beratungsangeboten: Wir sind für Sie da!

Die zuständige Pflegekasse übernimmt – bei Zuordnung eines Pflegegrades – in der Regel die Kosten der Pflegeberatung und -schulung vollständig. Und auch wenn Sie noch keinen Pflegegrad haben oder Sie sich auf eine pflegerische Versorgung vorbereiten möchten, beraten und schulen wir Sie gerne.

Beratung bei Demenz

Mit zunehmenden Lebensalter nimmt die Wahrscheinlichkeit einer Demenzerkrankung zu. Erinnerungen schwinden, die zeitliche und räumliche Orientierung verliert sich und die Aufnahme neuer Informationen fällt zunehmend schwer. Diese neue Lebenssituation ist für betroffene Personen wie Angehörige sehr schwer.

Die betroffene Person ist zunehmend auf Hilfe angewiesen und verliert nach und nach ihre Autonomie und Verantwortung für das eigene Leben. Die Angehörigen sehen sich mit der Veränderung des vertrauten Menschen sowie der Bewältigung dieser großen Aufgabe konfrontiert.

Wir lassen Sie nicht alleine, sondern beraten, informieren und unterstützen Sie etwa zu folgenden Themen
  • Umgang mit der Erkrankung inklusive praktischer Tipps
  • Krankheitsbilder, die eine Demenz zur Folge haben
  • Diagnostikmöglichkeiten
  • Leistungen der Pflegeversicherung
  • Stellen von Anträgen, etwa bei der Pflegeversicherung
  • passende Entlastungs- und Unterstützungsangebote
  • Organisation ambulanter Pflege- und Betreuungsleistungen und / oder einen Platz in einer Tages- / Nachtpflegeeinrichtung

0231 – 53 40 40 20
Montag-Freitag:
8.00 bis 16.00 Uhr

Laureos Ambulante Pflege
und Betreuung GmbH

 Rheinlanddamm 101
44139 Dortmund

info@laureos-ambulant.de

Haben Sie noch Fragen?

Benötigen sie weitere Beratung? Gerne stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite!

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